Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen

Gegen Entscheidungen der Vergabekammer können Sie sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen.  


Beschreibung

Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer.

Die sofortige Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer.



Zuständigkeit

An das Beschwerdegericht.



Fristen

Sie müssen die sofortige Beschwerde schriftlich einlegen, begründen und folgendes angeben:

  • Erklärung, inwieweit Sie die Entscheidung der Vergabekammer anfechten möchten und eine abweichende Entscheidung beantragen
  • Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich Ihre Beschwerde stützt

Die Beschwerde muss durch eine Anwältin oder durch einen Anwalt unterzeichnet sein. Ausnahme: Juristischen Personen des öffentlichen Rechts benötigen keine anwaltliche Unterschrift.



Kosten

Die Gebühr für die sofortige Beschwerde richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz und ist damit abhängig vom Streitwert.




Rechtsgrundlage

§§ 116 - 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Sofortige Beschwerde)

Vergabeverordnung (VgV)

Sektorenverordnung (SektVO)




Weitere Informationen

Zugeordnete Institutionen/Vergabekammern




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche


Web: www.justizadressen.nrw.de/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt