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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz (LDZ)

Die Einrichtung und Finanzierung einer Landeszentrale in Rheinland-Pfalz zur Dolmetschervermittlung (Landesdolmetscherzentrale (LDZ)) für Gebärdensprache soll betroffene und nicht betroffene Menschen dabei unterstützen, schnell und
möglichst unkompliziert Kontakt zu einem passenden Gebärdensprachdolmetscher (GSD) zu finden.  


Beschreibung

Bei Bedarf an Sprachdolmetschern (SD) oder anderen Kommunikationshelfern soll an die entsprechenden Ansprechpartner vermittelt werden.

Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des schwerbehinderten hörgeschädigten Menschen soll seine individuelle Beratung eine passgenaue Vermittlung ermöglichen, die sowohl eine zeitnahe Erreichbarkeit als auch einsatzortnahe Vermittlung einbezieht. Dadurch soll die finanzielle Belastung des Kostenträgers minimiert werden (Kostenersparnis).

Im Einzelnen umfasst die Arbeit der Vermittlung von GSD, SD und geeigneten Kommunikationshelfern auch folgende spezifische Aufgaben:

  • Erstellung und Pflege eines angemessenen, barrierefreien und benutzerfreundlichen Internet-Auftritts in regelmäßig aktualisierter Form zur Vermittlung von GSD, SD und anderen geeigneten Kommunikationshelfern sowie zur Beratung und Information von Nutzern und Interessierten,
  • Erstellung und Pflege einer Datenbank mit geeigneten Kommunikationshelfern (insbesondere GSD) unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
    Bestimmungen zum öffentlichem Zugang,
  • zeit- und ortsnahe sowie sach- und anfragegerechte Vermittlung von geeigneten GSD,
  • zeit- und ortsnahe sowie sach- und anfragegerechte Vermittlung von geeigneten SD und anderen Kommunikationshelfern beziehungsweise Vermittlung an die entsprechenden Ansprechpartner,
  • auf Wunsch und nach Möglichkeit Beratung des Nutzers zur Kostenträgerschaft für den Dolmetscheinsatz und Dolmetschbedingungen,
  • Unterstützung bei der Klärung der Kostenträgerschaft für den Dolmetscheinsatz sowie der Dolmetschbedingungen,
  • intensive Information sowie regionale und überregionale Aufklärungs- und
    Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitarbeit bei Schulungen und Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit beziehungsweise unter Regie des Auftraggebers,
  • Aufbau und Pflege von Netzwerken in Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt,
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Qualitätsstandards für GSD und
    Kommunikationshelfer in Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit und
    Abstimmung mit dem Integrationsamt.

Ziel ist es, durch die Sicherstellung der Aufgaben der LDZ eine landesweite Basisversorgung, insbesondere an GSD, zu koordinieren. Dabei sollen auf ankommende Anfragen von hörbehinderten und hörenden Nutzern zeitnah, sach- und anfragegerecht geeignete Kommunikationshelfer, insbesondere GSD, vermittelt werden.

Die Vermittlungsleistung erfolgt vorrangig über das Internet . Der Vermittlungsauftrag und die -erfüllung sind barrierefrei und benutzerfreundlich sowie in Leichter Sprache zugänglich.

Kurztext

Die Einrichtung und Finanzierung einer Landeszentrale in Rheinland-Pfalz zur Dolmetschervermittlung (Landesdolmetscherzentrale (LDZ)) für Gebärdensprache soll betroffene und nicht betroffene Menschen dabei unterstützen, schnell und
möglichst unkompliziert Kontakt zu einem passenden GSD zu finden. Bei Bedarf an SD oder anderen Kommunikationshelfern soll an die entsprechenden Ansprechpartner vermittelt werden.



Zuständigkeit

InForma gGmbH - Zentrum für Hörgeschädigte

Caritasverband Trier - Gebärdensprach-Dolmetsch-Dienst



Fristen

Menschen mit Hörbehinderung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag immer vor dem Termin und möglichst frühzeitig, d.h. zwei Wochen vor dem Termin stellen.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird umgehend bearbeitet.



Kosten

Für die Vermittlung der GebärdensprachdolmetscherInnen fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag.




Rechtsgrundlage

§185 Abs. 2 und 3 Nr. 1, 2 und 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung




Weitere Informationen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung/Integrationsamt




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Informa gGmbH


Web: informa.org/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt