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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in verschiedenen Sprachen auf den Internetseiten des Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF)
Beschreibung
Zuständigkeit
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Fristen
- Die Adressänderung erfolgt innerhalb des Gebietes der kreisfreien Stadt im Zusammenhang mit der meldebehördlichen An- oder Ummeldung. Bei einem Umzug in Landkreisen sollte der Betroffene erfragen, ob die jeweilige Meldebehörde für die Anschriftenänderung im eAT entsprechend ermächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Andressänderung durch die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Adressänderung kann auch durch Personen des Familienverbandes beantragt werden.
- neue Anschrift wird anhand eines Aufklebers geändert
- gleichzeitig erfolgt die Änderung auf dem elektronischen Chip
Kosten
Gebührenfrei.
erforderliche Unterlagen
- eAT-Karte zusammen mit dem Pass
- Vorlage der Meldebescheinigung über die erfolgte Um- oder Anmeldung erforderlich
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Asyl beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Verlust oder Diebstahl
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Verlust/Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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