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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen
Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle einen Antrag stellen.
Beschreibung
Den Antrag können Sie über mithilfe eines Online-Formular, per E-Mail, auf dem Postweg oder mündlich direkt in der Geschäftsstelle stellen. Für die mündliche Antragstellung müssen Sie einen Termin mit der Schlichtungsstelle vereinbaren. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Kurztext
Wenn Sie mit einer Behinderung leben und in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit erfahren, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt, z.B. Bundesbehörden und Sozialversicherungsträgern, zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Zuständigkeit
Schlichtungsstelle bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Fristen
Für den Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens müssen Sie der Schlichtungsstelle folgende Angaben mitteilen:
- Ihren Namen und Ihre Adresse,
- Namen und Adresse des beteiligten Trägers öffentlicher Gewalt,
- die Schilderung des Sachverhalts,
- das Ziel, das Sie mit dem Schlichtungsverfahren erreichen möchten.
Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen und informiert den beteiligten Träger der öffentlichen Gewalt. Das Schlichtungsverfahren läuft in der Regel schriftlich ab. Die schlichtende Person wirkt auf eine gütliche Einigung hin. Wenn keine Einigung erzielt wird, unterbreitet die schlichtende Person einen Schlichtungsvorschlag.
Das Schlichtungsverfahren endet, wenn sich die Beteiligten einigen konnten oder einen Schlichtungsvorschlag angenommen haben. Konnten die Beteiligten keine Einigung finden, übermittelt die Schlichtungsstelle dem Antragsteller oder der Antragstellerin in Textform eine Mitteilung über die erfolglose Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren für Sie kostenlos und Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.
Rechtsgrundlage
§ 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Weitere Informationen
Sie können den Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens jederzeit und ohne Begründung zurücknehmen.
Sollte ein Termin bei der Schlichtungsstelle erforderlich sein, können Ihnen die notwendigen Reisekosten auf Antrag erstattet werden.
verwandte Vorgänge
- Ausgleichsabgabe Festsetzung
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
- Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- Schwerbehindertenausweis Verlängerung
Ansprechpartner
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 185272805
Fax: +49 30 185272901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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