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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen

Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle einen Antrag stellen.  


Beschreibung

Den Antrag können Sie über mithilfe eines Online-Formular, per E-Mail, auf dem Postweg oder mündlich direkt in der Geschäftsstelle stellen. Für die mündliche Antragstellung müssen Sie einen Termin mit der Schlichtungsstelle vereinbaren. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Kurztext

Wenn Sie mit einer Behinderung leben und in Ihrem täglichen Leben Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen aufgrund fehlender Barrierefreiheit erfahren, können Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt, z.B. Bundesbehörden und Sozialversicherungsträgern, zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Antrag stellen.



Zuständigkeit

Schlichtungsstelle bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Schlich­tungs­stel­le BGG



Fristen

Für den Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens müssen Sie der Schlichtungsstelle folgende Angaben mitteilen:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse,
  • Namen und Adresse des beteiligten Trägers öffentlicher Gewalt,
  • die Schilderung des Sachverhalts,
  • das Ziel, das Sie mit dem Schlichtungsverfahren erreichen möchten.

Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen und informiert den beteiligten Träger der öffentlichen Gewalt. Das Schlichtungsverfahren läuft in der Regel schriftlich ab. Die schlichtende Person wirkt auf eine gütliche Einigung hin. Wenn keine Einigung erzielt wird, unterbreitet die schlichtende Person einen Schlichtungsvorschlag.

Das Schlichtungsverfahren endet, wenn sich die Beteiligten einigen konnten oder einen Schlichtungsvorschlag angenommen haben. Konnten die Beteiligten keine Einigung finden, übermittelt die Schlichtungsstelle dem Antragsteller oder der Antragstellerin in Textform eine Mitteilung über die erfolglose Durchführung des Schlichtungsverfahrens.



Kosten

Das Schlichtungsverfahren ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren für Sie kostenlos und Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.




Rechtsgrundlage

§ 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)




Weitere Informationen

Sie können den Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens jederzeit und ohne Begründung zurücknehmen.

Sollte ein Termin bei der Schlichtungsstelle erforderlich sein, können Ihnen die notwendigen Reisekosten auf Antrag erstattet werden.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.: +49 30 185272805
Fax: +49 30 185272901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
 


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Quelle der Inhalte:
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