Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Kraftfahreignungsprüfung in besonderen Fällen

Die Fahreignung ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.  


Beschreibung

Laut Straßenverkehrsgesetz ist derjenige „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“

Die Fahreignung muss bei der Erteilung beziehungsweise Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gegeben sein. Sie kann im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) festgestellt werden.

Die MPU wird dann eingefordert, wenn ein wiederholter Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegt oder die Fahrerlaubnis bereits früher entzogen wurde.

Wenn Sie sich vorab darüber informieren möchten, was bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf Sie zukommt, was von Ihnen erwartet wird, wie Sie sich darauf vorbereiten können, so besteht die Möglichkeit, dass Sie sich im Vorfeld bereits an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung in Ihrer Nähe wenden und an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen. Termine erfahren Sie von den Begutachtungsstellen.

Weiteres Informationsmaterial liegt zudem bei der zuständigen Stelle zur Abholung aus. Es steht Ihnen frei sich mit Hilfe von Verkehrspsychologen auf eine anstehende MPU vorzubereiten, häufig ist dieses sinnvoll.



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem MSAGD.



Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs Strafgesetzbuch (StGB)

§ 316 Trunkenheit im Verkehr Strafgesetzbuch (StGB)

§ 11 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2452
E-Mail: Poststelle@msagd.rlp.de
Web: www.msagd.rlp.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt