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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen
Bestätigung der Unbedenklichkeit über die ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen beziehungsweise psychotherapeutischen Berufes in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus bestätigt sie, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Diese Bescheinigung benötigen Sie im Regelfall, wenn Sie im Ausland Ihren entsprechenden Heilberuf ausüben möchten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz ist für die Ausstellung des „Certificate of Good Standing“ nur dann zuständig, wenn Sie Ihren Beruf derzeit in Rheinland-Pfalz ausüben beziehungsweise zuletzt ausgeübt haben.
Kurztext
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing/Certificate of Current Professional Status): Bestätigung der Unbedenklichkeit über die ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz
Zuständigkeit
Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in welchem der Antragsteller zuletzt ärztlich tätig war.
Fristen
Antragstellung mit Vorlage der gelisteten beglaubigten Unterlagen
- Prüfung der Unterlagen (einschl. amtl. Führungszeugnis), - - Anschreiben mit Kostennote,
- nach Eingang Gebühren -> Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (sobald das Führungszeugnis eingegangen ist),
- Versand
Voraussetzungen
Sicherstellung, dass in rechtlicher Hinsicht die Unbedenklichkeit der Berufsausübung in Rheinland-Pfalz gegeben ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zugang des amtl. Führungszeugnisses kann bis zu 2-3 Wochen dauern und darf nicht älter als 1 Monat sein
Bearbeitungsdauer
2 - 4 Wochen (hängt vom Zugang der angeforderten Unterlagen ab, s. Führungszeugnis)
Kosten
Verwaltungsgebühr 33,00 Euro
Porto 1,45 Euro (es sei denn, es erfolgt Zusendung ins Ausland)
erforderliche Unterlagen
- amtl. begl. Kopie Approbationsurkunde (gegebenenfalls amtl. begl. Kopie der Promotionsurkunde)
- Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Bezirksärztekammer
- Eigene Erklärung, dass kein Strafverfahren/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war/ist
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- letzte Tätigkeit und Arbeitgeber angeben
- aktuelle Adresse angeben
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen (im Original). Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Approbationen und Berufserlaubnisse
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Was sollte ich noch wissen?
Bei dringendem Bedarf
- Frühzeitige Antragstellung (s. Fristen u. Bearbeitungsdauer)
- amtliches Führungszeugnis zwingend notwendig (Verwaltungsgebühr wird vorab erhoben)
- Erteilung erst nach Eingang der Gebühren
Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.
Unterstützende Institutionen
- Landesärztekammer
- Landesapothekerkammer
- Landeszahnärztekammer
- Landespsychotherapeutenkammer
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirt-schaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Europäischen Berufsausweis beantragen
- Sachverständige für den Erd- und Grundbau Tätigkeitsaufnahme anzeigen
- Ärztliche Prüfung Zulassung
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
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