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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Bestätigung der Unbedenklichkeit über die ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz  


Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen beziehungsweise psychotherapeutischen Berufes in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus bestätigt sie, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.

Diese Bescheinigung benötigen Sie im Regelfall, wenn Sie im Ausland Ihren entsprechenden Heilberuf ausüben möchten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz ist für die Ausstellung des „Certificate of Good Standing“ nur dann zuständig, wenn Sie Ihren Beruf derzeit in Rheinland-Pfalz ausüben beziehungsweise zuletzt ausgeübt haben.

Kurztext

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing/Certificate of Current Professional Status): Bestätigung der Unbedenklichkeit über die ärztliche Tätigkeit in Rheinland-Pfalz



Zuständigkeit

Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in welchem der Antragsteller zuletzt ärztlich tätig war.



Fristen

Antragstellung mit Vorlage der gelisteten beglaubigten Unterlagen

  • Prüfung der Unterlagen (einschl. amtl. Führungszeugnis), - - Anschreiben mit Kostennote,
  • nach Eingang Gebühren -> Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (sobald das Führungszeugnis eingegangen ist),
  • Versand

Voraussetzungen

Sicherstellung, dass in rechtlicher Hinsicht die Unbedenklichkeit der Berufsausübung in Rheinland-Pfalz gegeben ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zugang des amtl. Führungszeugnisses kann bis zu 2-3 Wochen dauern und darf nicht älter als 1 Monat sein

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen (hängt vom Zugang der angeforderten Unterlagen ab, s. Führungszeugnis)



Kosten

Verwaltungsgebühr 33,00 Euro
Porto 1,45 Euro (es sei denn, es erfolgt Zusendung ins Ausland)




erforderliche Unterlagen

  • amtl. begl. Kopie Approbationsurkunde (gegebenenfalls amtl. begl. Kopie der Promotionsurkunde)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Bezirksärztekammer
  • Eigene Erklärung, dass kein Strafverfahren/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig war/ist
  • Führungszeugnis der Belegart „O“
  • letzte Tätigkeit und Arbeitgeber angeben
  • aktuelle Adresse angeben



Rechtsgrundlage

Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen




Weitere Informationen

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen (im Original). Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Approbationen und Berufserlaubnisse

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Was sollte ich noch wissen?

Bei dringendem Bedarf

  • Frühzeitige Antragstellung (s. Fristen u. Bearbeitungsdauer)
  • amtliches Führungszeugnis zwingend notwendig (Verwaltungsgebühr wird vorab erhoben)
  • Erteilung erst nach Eingang der Gebühren

Die Bescheinigung wird grundsätzlich in deutscher Sprache ausgestellt.

Unterstützende Institutionen

  • Landesärztekammer
  • Landesapothekerkammer
  • Landeszahnärztekammer
  • Landespsychotherapeutenkammer



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz

Tel.: +49 261 4041-1
Fax: +49 261 4041-407
E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/landesamt/
 


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Quelle der Inhalte:
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