Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Lastenausgleich für Vertriebene Rückforderung

Die Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich durch die Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit aus dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes ergeben haben.  


Beschreibung

Kernaufgabe der Ausgleichsämter ist heute die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei bekannt gewordenen Schadensausgleichen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesausgleichsamt.



Fristen

Anträge zum Lastenausgleich konnten nur bis zum 31. Dezember 1995 gestellt werden.



Rechtsgrundlage

§ 4 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)
§ 307 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)

§§ 349f. Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)

§ 4 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)

§ 307 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)

§§ 349f. Gesetz über den Lastenausgleich (LAG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesausgleichsamt
Saalburgstraße 157
61350 Bad Homburg v.d. Höhe

Tel.: +49 30 187030-0
Fax: +49 30 187030-3450
Web: www.badv.bund.de/DE/Bundesaemter/BAA/Aufgaben/start.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt