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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anerkennung

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedarf der staatlichen Anerkennung und diese muss beantragt werden.  


Beschreibung

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers beziehungsweise der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer beziehungsweise Abschlussprüferinnen sein müssen.

Kurztext

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers beziehungsweise der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die  staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.



Zuständigkeit

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: kontakt@wpk.de

www.wpk.de

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts



Fristen

Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellen, wird empfohlen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die gegebenenfalls erforderliche notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Für den Antrag können Sie das auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältliche Formular verwenden. Sobald die Wirtschaftsprüferkammer festgestellt hat, dass alle Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach der Eintragung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.

Wirtschaftsprüferkammer: Anerkennung als Berufsgesellschaft

Voraussetzungen

Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens können Sie in den Merkblättern nachlesen, die Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer finden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Dauer des Eintragungsverfahrens im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister ab. Es wird empfohlen, insgesamt zwei Monate einzukalkulieren.



Kosten

EUR 1.050




erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung beziehungsweise des Gesellschaftsvertrages.
  • Den Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (vorläufige Deckungszusage des Berufshaftpflichtversicherers. 
  • Den Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals. Bei einer Bargründung ist der Nachweis der Einzahlung des Mindestkapitals durch Vorlage einer Bankbestätigung im Original zu erbringen; sie wird auf Wunsch zurückgesandt.
  • Eine Erklärung eines jeden Gesellschafters, dass er die Anteile an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten hält.
  • Anstellungsverträge der in der Gesellschaft tätigen Gesellschafter (vereidigte Buchprüfer beziehungsweise vereidigte Buchprüferinnen, Steuerberater beziehungsweise Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte beziehungsweise Rechtsanwältinnen, Steuerbevollmächtigte etc.), die keine gesetzlichen Vertreter sind.
    Für Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferinnen und EU-Abschlussprüfer beziehungsweise EU-Abschlussprüferinnen ist die Vorlage eines Anstellungsvertrages nicht erforderlich.

Bescheinigungen ausländischer Berufsorganisationen über die Zulassung beziehungsweise Anerkennung der EU-Abschlussprüfer beziehungsweise EU-Abschlussprüferinnen und EU-Prüfungsgesellschaften.




Rechtsgrundlage

Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)




Weitere Informationen

Formulare zum Download finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Wirtschaftsprüferkammer: Anerkennung als Berufsgesellschaft




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Ansprechpartner

Wirtschaftsprüferkammer - Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
Sternstraße 8
60318 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 3 65 06 26-30
Fax: +49 69 3 65 06 26-32
E-Mail: lgs-frankfurt@wpk.de
Web: www.wpk.de
 


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Quelle der Inhalte:
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