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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Beamtenrechtliche Krankenfürsorge Beihilfe
Die Beihilfe ist eine eigenständige, die Alimentation ergänzende, beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt.
Beschreibung
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende beamtenrechtliche Fürsorgepflicht durch Beteiligung an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Diese Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird durch Regelungen im Landesbeamtengesetz und die hierzu erlassene Beihilfenverordnung konkretisiert.
Zuständigkeit
Zuständig für die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Finanzen (LfF)
Fristen
Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beihilfefähigkeit erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Entstehung der Aufwendungen bei der zuständigen Beihilfestelle geltend gemacht wird, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der ersten Ausstellung einer Rechnung
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Die Aufwendungen sind durch Belege nachzuweisen; Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.
Rechtsgrundlage
Art. 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG)
§ 45 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
§ 66 Landesbeamtengesetz (LBG)
Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO)
Rechtsbehelf
Beihilfebescheide können mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angefochten werden. Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
Weitere Informationen
Beihilfe wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag der beihilfeberechtigten Person gewährt.
Schriftliches Antragsverfahren
Elektronisches Antragsverfahren (eBeihilfe)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen.
Homepage Landesamt für Finanzen
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Ansprechpartner
Landesamt für Finanzen (LfF)
Hoevelstraße 10
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4933-0
Fax: +49 261 4933-37014
Web: www.lff-rlp.de
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