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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Virtuelles Rathaus
Bundesfreiwilligendienst absolvieren
Sie möchten sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren? Dann können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Beschreibung
Kurztext
- Bundesfreiwilligendienst Vereinbarung
- Einsatzbereiche:
- sozialer, kultureller, ökologischer oder anderer ge-meinwohlorientierter Bereich
- Dauer:
- Regeldauer: 12 Monate
- Mindestdauer: 6 Monate
- Maximaldauer: 18 Monate
- Im Ausnahmefall 24 Monate (bei besonderem pä-dagogischem Konzept)
- Ableistung erst nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht möglich (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren)
- Keine Altersgrenze nach oben
- Ab 27. Lebensjahr auch Ableistung in Teilzeit möglich; mehr als 20 Stunden pro Woche
- Taschengeld bis maximal EUR 390,00 (Stand 2018)
- Sozialversicherung und Unfallversicherung werden von Einsatzstelle bezahlt
- Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und der Freiwillige schließen vor Beginn des Bun-desfreiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab; der konkrete Vertragsinhalt wird mit Einsatzstelle abge-sprochen
- zuständig: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Zuständigkeit
Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes
Fristen
Wenn Sie einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) antreten möchten, müssen Sie sich zuerst eine Einsatzstelle suchen:
- Einsatzstellen finden Sie über die Einsatzstellenbörse des Bundesfreiwilligendienstes. Sie können aber auch in Einrichtungen und Projekten direkt nachfragen. Wichtig ist nur, dass die Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich dafür anerkennen lassen.
- Mit der Einsatzstelle vereinbaren Sie den konkreten Vertragsinhalt Ihres BFD und füllen die Vereinbarung zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes aus. Die Vereinbarung wird, mit den Unterschriften der Beteiligten, von der Dienststelle weitergeleitet.
- Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit der Vereinbarung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Voraussetzungen
- Sie müssen die Vollzeitschulpflicht absolviert haben.
- Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
- Für einige Dienste ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Einsatzstelle nach
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewer-bungen und Dienstantritte festgelegt haben.
Bearbeitungsdauer
Durchschnittlich 6 Wochen, maximal 3 Monate
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung
Rechtsgrundlage
§ 8 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Weitere Informationen
Formulare: Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes
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