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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Klageregister Eintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
Wenn ein Verbraucherverband eine Musterfeststellungsklage gegen ein Unternehmen erhoben hat und Sie als Verbraucherin oder Verbraucher auch Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen möchten, können Sie Ihre Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen zur Eintragung in das Klageregister für Musterfeststellungsklagen anmelden, anstatt direkt selbst Klage erheben zu müssen.
Beschreibung
Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die zentralen Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele Einzelverfahren vermieden werden.
Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.
Das Urteil, das in dem Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle angemeldeten Ansprüche. Das Verfahren der Musterfeststellungsklage kann auch durch Vergleich beendet werden.
Auf der Grundlage des Urteils oder des Vergleichs können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.
Die Anmeldung ist kostenfrei und ohne anwaltliche Vertretung möglich. Sie müssen sich bei der Anmeldung aber an bestimmte Formvorgaben halten.
Die Zeit, während der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet.
Hinweis: Für die Anmeldung von Ansprüchen verwenden Sie am besten die Formulare, die das Bundesamt für Justiz auf der Internetseite des Musterfeststellungsklagenregisters bereitstellt.
Kurztext
- Anmeldung zum Klageregister für Musterfeststellungsklagen
- Verbandsklage zur gebündelten Klärung zentraler Tatsachen und Rechtsfragen zu Verbraucheransprüchen gegenüber Unternehmen in Massefällen
- Klagebefugt sind qualifizierte Einrichtungen wie zum Beispiel Verbraucherzentralen.
- Musterfeststellungsklage wird im Klageregister für Musterfeststellungsklagen öffentlich bekannt gemacht.
- Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt.
- Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche zur Eintragung ins Klageregister bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin anmelden.
- Durch die wirksame Anmeldung zur Eintragung ins Klageregister wird die Verjährung der Verbraucheransprüche ab Klageerhebung gehemmt.
- Das Musterfeststellungsurteil entfaltet zwischen den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem beklagten Unternehmen Bindungswirkung.
- Auf der Grundlage des Musterfeststellungsurteils können Verbraucherinnen und Verbraucher anschließend ihre individuellen Ansprüche gegen die Beklagtenseite durchsetzen.
Zuständigkeit
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Telefon: 0228 99 410-6880
Telefax: 0228 99 410-5050
E-Mail: klageregister@bfj.bund.de
Tel. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Register für Musterfeststellungsklagen
Postanschrift: 53094 Bonn
Fristen
Die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister des Bundesamts für Justiz müssen Sie in Textform vornehmen:
- Öffnen Sie die öffentlichen Bekanntmachungen im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
- Klicken Sie auf das für Sie passende Musterverfahren.
- Klicken Sie auf "Formulare (Anmeldung, Änderung, Rücknahme)".
- Bitte laden Sie das "Formular zur Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer Musterfeststellungsklage" herunter und füllen Sie es am Computer aus.
- In der Anmeldung müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Bezeichnung des Gerichts und des Aktenzeichens der Musterfeststellungsklage, die Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage und den Gegenstand und den Grund Ihres Anspruchs oder Ihres Rechtsverhältnisses angeben. Sie müssen die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben versichern. Zudem sollen Sie auch den Betrag Ihrer Forderung angeben.
- Füllen Sie das jeweilige Formular aus und senden Sie es entweder per E-Mail oder ausgedruckt per Post an das Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz.
- Wenn Ihre Anmeldung eingetragen wurde, bekommen Sie eine Bestätigung durch das Bundesamt für Justiz.
Hinweis: Sie können Ihre Anmeldung wieder zurücknehmen bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat. Bitte verwenden Sie dafür das Formular zur Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister. Notfalls können Sie Ihre Rückmeldung auch formlos per E-Mail oder per Post melden.
Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Register für Musterfeststellungsklagen auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Voraussetzungen
- Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage geprüft wird (Feststellungsziele müssen gleich sein).
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin
- Rücknahme der Anmeldung: bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat
Bearbeitungsdauer
etwa vier Wochen
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
§§ 606 - 614 Zivilprozessordnung (ZPO)
Weitere Informationen
- Formulare: ja
- Formular zur Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage
- Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
- Antrag auf Auszug über die im Klageregister erfassten Angaben
- Mitteilung über die Änderung der Anschrift oder des Namens
- Alle Formulare sind abrufbar unter: www.bundesjustizamt.de
- Formular zur Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Internetseite des Bundesamt für Justiz
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Ansprechpartner
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Tel.: 0228 9941040
Fax: 0228 4105050
Web: www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html
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