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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Besamungsstation Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz beantragen
Sie möchten auf dem Gebiet der Tierzucht eine Besamungsstation betreiben? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Beschreibung
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten bedürfen der tierzuchtrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb. Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie auf den sachlichen Tätigkeitsbereich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum.
Fristen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
- die männlichen Zuchttiere vorhanden sind
Welche Fristen muss ich beachten?
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Die Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Kann aber im Anschluss neu erteilt werden.
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis muss enthalten:
- den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers,
- die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen und
- die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches.
Rechtsgrundlage
Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)
Weitere Informationen
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Liste anerkannter Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)
Rüdesheimer Straße 60-68
55545 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 820-0
Fax: +49 671 820-600
E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-rnh.rlp.de
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