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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.  


Beschreibung

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.

Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.

Kurztext

Krankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:

  • nach Ermessen
  • auf ärztliche Anordnung

Darunter fallen beispielsweise:

  • PatientenSchulung/Training
  • Rehabilitationssport
  • Funktionstraining
  • Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.



Fristen

In der Regel:

  1. Verordnung durch Arzt
  2. Beantragung bei Krankenkasse
  3. Entscheidung der Krankenkasse
  4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation

Voraussetzungen

Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation

  • muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
  • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.


Kosten

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
  • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes



Rechtsgrundlage

§ 43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)


Web: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt