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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Virtuelles Rathaus

Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften

Auf Antrag kann eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater erteilt werden.  


Beschreibung

Sie möchten prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung erfüllen? Hierzu erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Steuerberaterkammer eine verbindliche Auskunft.

Kurztext

Die zuständige Steuerberaterkammer erteilt auf Antrag jederzeit eine rechtsverbindliche, schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.



Fristen

Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob beziehungsweise in wieweit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung erfüllt sind.

Voraussetzungen

Sie können eine verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz beantragen, wenn Sie vorwiegend in Rheinland-Pfalz berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Rheinland-Pfalz wohnen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.



Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten.




erforderliche Unterlagen

Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • Antragsformular,
  • Lebenslauf,
  • Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt beziehungsweise Bilanzbuchhalter,
  • ggfls. Urkunden über akademische Grade,
  • Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten.

Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung:

  • Antragsformular,
  • Passbild,
  • Lebenslauf,
  • Entlassungsurkunde (außer bei Professoren),
  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (beziehungsweise der Lehrtätigkeit als Professor/in) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen.

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.




Rechtsgrundlage

§ 38 a Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 7 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.




Weitere Informationen

Antragsformulare der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Was sollte ich noch wissen?

Merkblätter und weitere Informationen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung.

Merkblätter und weitere Informationen




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz

Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
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