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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Steuerberatungsgesellschaft anerkennen

Sie wollen eine Steuerberatungsgesellschaft gründen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.  


Beschreibung

Steuerberatungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen. Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigt die Gesellschaft die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Kurztext

Um als Steuerberatungsgesellschaft tätig werden zu dürfen, ist es erforderlich, als solche anerkannt zu werden. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand der Antragsunterlagen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen und hat bei Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen die Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennen.



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Sofern die Steuerberatungsgesellschaft ihren Sitz in Rheinland-Pfalz begründet, müssen Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz wenden.

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz



Fristen

Die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer, die über den Anerkennungsantrag entscheidet.

  • Füllen Sie dazu das entsprechende Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Steuerberaterkammer ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft vor, stellt die zuständige Steuerberaterkammer der Gesellschaft eine Urkunde aus und übersendet diese per Post an den Antragsteller.

Voraussetzungen

Die Gesellschaft muss die zum Zeitpunkt der Anerkennung geltenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Führung der Gesellschaft durch Steuerberater.
  • Die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafter sind Steuerberater.
  • Mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben.
  • Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.

Die Voraussetzungen der Kapitalbindung müssen erfüllt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.



Kosten

Für die Anerkennung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz beträgt diese 550,00 €.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für anerkannte Steuerberatungsgesellschaften.




erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft.
  • Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung.
  • Nachweis über die Zahlung der für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft zu zahlenden Gebühr.
  • Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
  • Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatungsgesetz und entsprechender Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung.
  • Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.
  • Schriftliche Bestätigung der Gesellschafter, dass sie die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten halten.
  • Beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung der Gesellschaft in das Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister



Rechtsgrundlage

§ 50 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 51 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§§ 49 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§§ 40 und 41 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht möglich.




Weitere Informationen

  • Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft, erhältlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
  • Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatergesetz.

Was sollte ich noch wissen?

Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

http://www.sbk-rlp.de




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Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz

Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de
 


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