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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

BAFöG Zusatzleistungen bewilligen

Sie bekommen BAföG und haben beispielsweise ein Kind unter 14 Jahre? Dann können Ihnen Zusatzleistungen zustehen. Ebenso wie in besonderen Härtefällen.  


Beschreibung

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Kurztext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.



Fristen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.



Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.




Rechtsgrundlage

§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen


Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt