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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Lehramt DDR-Abschlüsse und Befähigungsnachweise anerkennen

Sofern Sie in den Vorbereitungsdienst beziehungsweise Schuldienst für das entsprechende Lehramt eingestellt werden möchten, ist in Ausnahmefällen eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung beziehungsweise Lehramtsbefähigung erforderlich.  


Beschreibung

Feststellung der Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung mit einem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschuss beziehungsweise einer Lehramtsbefähigung mit einer rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt.



Zuständigkeit

Soweit die Feststellung der Gleichwertigkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beziehungsweise Schuldienst erfolgt, wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 31.

Soweit ausnahmsweise eine gesonderte Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung beziehungsweise Lehramtsbefähigung erfolgt, wenden Sie sich an das Ministerium für Bildung.



Fristen

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung mit dem rheinland-pfälzischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt beziehungsweise einer Lehramtsbefähigung mit der rheinland-pfälzischen Befähigung für das entsprechende Lehramt wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beziehungsweise Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung beziehungsweise der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bewerbungsfristen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; im Übrigen keine.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung beziehungsweise der Lehramtsbefähigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beziehungsweise Schuldienst können die erforderlichen Unterlagen den Bewerberinformationen entnommen werden, die auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier unter unten stehenden Links zu finden sind.

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst beziehungsweise Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,

weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

Bewerbung um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz

Bewerbungsportal für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz




Rechtsgrundlage

Art 37 des Einigungsvertrages (EinigVtr)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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