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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

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Virtuelles Rathaus

Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung

Sie haben Ihre zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden? Dann können Sie diese einmal wiederholen.  


Beschreibung

Sie können die zweite juristische Staatsprüfung einmal wiederholen, wenn Sie diese in Rheinland-Pfalz im regulären Versuch nicht bestanden haben.



Zuständigkeit

Informationen erteilt das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.



Fristen

Die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung besteht - wie der reguläre Prüfungsversuch - aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Vor der Wiederholung der Prüfung können Sie einen Ergänzungsvorbereitungsdienst ableisten.

In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.

In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.

Voraussetzungen

Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie einmal wiederholen, wenn Sie sie im regulären Versuch nicht bestanden haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist, binnen derer die nicht bestandene Prüfung zu wiederholen ist, sieht das Gesetz nicht vor. Es bleibt Ihnen selbst überlassen, sich zu einer konkreten Prüfungskampagne zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung rechtzeitig bis spätestens 15. Februar (Frühjahrskampagne) beziehungsweise 15. August (Herbstkampagne) eines jeden Jahres anzumelden.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung dauert ca. 7 Monate.



Kosten

Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Nur wenn Sie die Prüfung bereits bestanden haben und sie zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen möchten, was binnen eines Jahres nach dem Bestehen einmal möglich ist, wird eine Gebühr von 400 Euro fällig.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen dem Landesprüfungsamt ein Meldeformular mit Ihrer Meldung zur Wiederholungsprüfung übermitteln. Das Formular stellt das Landesprüfungsamt auf seiner Homepage bereit.




Rechtsgrundlage

Deutsches Richtergesetz (DRiG)

Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG)

Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die abschließende Prüfungsentscheidung
  • Klage zum Verwaltungsgericht



Weitere Informationen

Meldeformular zur zweiten juristischen Staatsprüfung.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Wiederholungsprüfung kommt in Betracht wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder wenn die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden soll.

Unterstützende Institutionen

  • Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz

Tel.: 06131 165876
E-Mail: lpa@jm.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
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