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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Mitgliederverzeichnis der Landesapothekerkammer aufnehmen

Als Apotheker/in in Rheinland-Pfalz müssen Sie sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.  


Beschreibung

Die Mitgliedschaft ermöglicht der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ihre öffentlich-rechtliche Aufgabe, der gesetzlichen Berufsvertretung und Selbstverwaltung aller Apotheker, nachzukommen.

Kurztext

  • Apotheker/innen in Rheinland-Pfalz müssen sich, in der Regel, als Mitglied bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz anmelden.
  • Approbation und schriftlicher Antrag notwendig
  • Zuständig: Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz.



Fristen

Apotheker, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied an.

Das Kammermitglied hat der Landesapothekerkammer die Aufnahme, Beendigung und Verlegung ihrer beruflichen Tätigkeit unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen mitzuteilen. In der Mitteilung über die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit sind Vor- und Familiennamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, die derzeitige Anschrift anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Voraussetzungen

Ausübung des Apothekerberufs in Rheinland-Pfalz auf Grundlage einer Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen.



Kosten

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Regelmäßige Mitgliedsgebühren regelt die Gebührenordnung Rheinland-Pfalz auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz => Patienten / Alle => Downloads => Recht => Kammerrecht




erforderliche Unterlagen

Antragsformular und beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde




Rechtsgrundlage

Heilberufsgesetz (HeilBG) des Landes Rheinland-Pfalz

Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz




Weitere Informationen

Folgende Formulare stehen auf der Seite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter => Patienten / Alle => Downloads => Service zur Verfügung und können z. T. digital (pdf-Datei) ausgefüllt werden:

  • Anmeldung Kammermitgliedschaft
  • Abmeldung Kammermitgliedschaft
  • SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
Am Gautor 15
55131 Mainz

Tel.: +49 6131 27012-0
Fax: +49 6131 27012-22
E-Mail: geschaeftsstelle@lak-rlp.aponet.de
Web: www.lak-rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt