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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Baugenehmigung/ Bauantrag

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.  


Beschreibung

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z.B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.



Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Untere Bauaufsichtsbehörden



Kosten

Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.




Rechtsgrundlage

§ 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

§ 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

§ 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung

Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)




Weitere Informationen

Vordrucke Baurecht




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
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Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

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Tel.: 06571 14-2191
Fax: 06571 14-42191
E-Mail: Marian.Teschke@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 17
 


Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
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Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

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Tel.: 06571 14-2311
Fax: 06571 14-42311
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Fax: 06571 14-42315
E-Mail: Kerstin.Rode@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

Frau Sabine Schwang Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2135
Fax: 06571 14-42135
E-Mail: Sabine.Schwang@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 18
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Team Bauen)

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Tel.: 06571 14-2177
Fax: 06571 14-42177
E-Mail: Heiko.Simon@Bernkastel-Wittlich.de
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