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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Approbation als Apotheker beantragen
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Apotheker/in tätig sein? Dann müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Apotheker tätig sein möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Approbation.
Die Ausübung des Apothekerberufs ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig.
Kurztext
Wer in Deutschland dauerhaft als Apotheker tätig sein möchte, benötigt für diese Tätigkeit eine Zulassung (Approbation).
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Fristen
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von einem Monat darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.
Voraussetzungen
Die Approbation als Apotheker ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- die pharmazeutische Prüfung in Deutschland bestanden haben,
einen gleichgestellten Ausbildungsnachweis vorlegen (Abschluss in EU / EWR) oder
einen gleichwertigen Ausbildungs- und Kenntnisstand nachweisen (Abschluss in sog. Drittstaat) und - über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Nachweis zur gesundheitlichen Eignung darf bei Vorlage nicht älter als 1 Monat (bei ausländischer Ausbildung 3 Monate) sein,
- der Nachweis zur Würdigkeit und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) darf bei Vorlage nicht älter als 1 Monat (bei ausländischer Ausbildung 3 Monate) sein.
Kosten
Für die Erteilung der Approbation werden zurzeit Gebühren in Höhe von
- 200,- € bei Ausbildungsabschluss in Deutschland
- 280,- € bei Ausbildungsabschluss im Ausland
- zzgl. 3,45 € für die Zustellung
erhoben.
Für die Beschaffung notwendiger Bescheinigungen und Nachweise sowie für die eventuell erforderliche Teilnahme an Prüfungen oder die Erstellung von Gutachten können Ihnen weitere Kosten, auch bei anderen Einrichtungen, entstehen.
Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Approbation als Apotheker beantragen, sind die Unterlagen und Bescheinigungen zum Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen vorzulegen.
Die Aufzählung der Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck; siehe Modul „Anträge/Formulare“.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 4, 12 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
§§ 20 ff Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
Weitere Informationen
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Antragsvordrucke für Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
- Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen
- Die zuständige Behörde kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über die Echtheit der eingereichten Urkunden und über die bisherige Tätigkeit verlangen.
- Informationsportal der Bundesregierung
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Informationsportal der Bundesregierung
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
Unterstützende Institutionen
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller
- Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft beantragen
- Steuerberater Prüfung zulassen
- Steuerberater als Vertreter bestellen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: www.lsjv.rlp.de
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