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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung
Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut /in tätig sein? Dann müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut tätig sein möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Approbation.
Die Ausübung des Berufs als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist auch auf Grund einer befristeten Erlaubnis zulässig.
Kurztext
Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in" ausüben möchte, benötigt ein Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Zuständigkeit
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Fristen
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von einem Monat darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach Erteilung der Approbation wird Ihnen die Approbationsurkunde zugestellt.
Voraussetzungen
Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- die psychotherapeutische Prüfung in Deutschland bestanden haben,
einen gleichgestellten Ausbildungsnachweis vorlegen (Abschluss in EU / EWR), oder
einen gleichwertigen Ausbildungs- und Kenntnisstand nachweisen (Abschluss in sog. Drittstaat) und - über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Nachweis zur gesundheitlichen Eignung darf bei Vorlage nicht älter als 1 Monat (bei ausländischer Ausbildung 3 Monate) sein,
- der Nachweis zur Würdigkeit und Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) darf bei Vorlage nicht älter als 1 Monat (bei ausländischer Ausbildung 3 Monate) sein.
Kosten
Für die Erteilung der Approbation werden zurzeit Gebühren in Höhe von
- 200,- € bei Ausbildungsabschluss in Deutschland
- 280,- € bei Ausbildungsabschluss im Ausland
- zzgl. 3,45 € für die Zustellung
erhoben.
Für die Beschaffung notwendiger Bescheinigungen und Nachweise sowie für die eventuell erforderliche Teilnahme an Prüfungen oder die Erstellung von Gutachten können Ihnen weitere Kosten, auch bei anderen Einrichtungen, entstehen.
Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beantragen, sind die Unterlagen und Bescheinigungen zum Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen vorzulegen.
Die Aufzählung der Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck; siehe Modul „Anträge/Formulare“.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 4, 10 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
§§ 19 ff Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Weitere Informationen
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Antragsvordrucke für Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Antragsvordrucke für Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
- Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen
- Die zuständige Behörde kann die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über die Echtheit der eingereichten Urkunden und über die bisherige Tätigkeit verlangen.
- Informationsportal der Bundesregierung
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Informationsportal der Bundesregierung
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
Unterstützende Institutionen
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Anerkennung als Markscheiderin / Markscheider
- Apothekerin oder Apotheker mit Ausbildung aus Drittstaaten, Berufsqualifikation anerkennen
- Steuerberater Prüfung zulassen
- Versicherungsvermittler Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: www.lsjv.rlp.de
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