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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Freitag
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Virtuelles Rathaus
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Probezeit - bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis - dauert zwei Jahre.
Beschreibung
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.
Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.
Zuständigkeit
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Sofern ein Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auffällt und sein Vergehen im Fahreignungsregister vermerkt wird, benachrichtigt dieses kurzfristig die Fahrerlaubnisbehörde. Maßnahmen werden auch dann eingeleitet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfasst worden, wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Im Wiederholungsfall wird der Inhaber schriftlich verwarnt und ihm wird nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ein Einzelseminar kann nur im Ausnahmefall von der anordnenden Behörde gestattet werden. Die Aufbauseminare dürfen von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt. Sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit nochmals um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung.
Kosten
Anordnung des Aufbauseminars: 25,60 Euro + Zustellungsgebühr
Rechtsgrundlage
§ 2a Straßenverkehrsgesetz (STVG)
§ 2b Straßenverkehrsgesetz (STVG)
§ 2c Straßenverkehrsgesetz (STVG)
§§ 32 bis 39 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Weitere Informationen
Die Fahrerlaubnis auf Probe beginnt auch schon mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren.
verwandte Vorgänge
- Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten
- Führerschein – Direktversand
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kraftfahreignungsprüfung in besonderen Fällen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Tel.: 06571 14-1021
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb21@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
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E-Mail: Christine.Klaes@Bernkastel-Wittlich.de
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