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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Zulassung von Fernlehrgängen

Alle Fernlehrgänge müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein.  


Zuständigkeit

Für die Zulassung eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Email: poststelle@zfu.nrw.de

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht

Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten



Fristen

Wenn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden hat, gilt die Zulassung als erteilt.



Kosten

Zulassungsgebühr:
150 % vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro
bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950 Euro.




erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:

  • Handels-/ Vereinsregisterauszug
  • Anmelde-/Vertragsvordrucke
  • Informationsmaterial für Teilnehmer
  • Prüfungsregelungen
  • Externe Vorgaben, z.B. staatliche Ausbildungsordnungen
  • Lehrmaterialaufstellung
  • Arbeitsmaterialien
  • Konzept zum Qualitätsmanagement



Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 Satz 1 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)




Weitere Informationen

Das Antragsformular kann auf der Homepage der ZFU heruntergeladen werden:

Antragsformulare

Was sollte ich noch wissen?

Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff begutachtet. Außerdem müssen Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen Sie als Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Tel.: +49 261 1208822222
Web: eap.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt