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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Heizölanlage
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben oder eine vorhandene Anlage stillzulegen, wird eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt erforderlich.
Beschreibung
- die Errichtung und der Betrieb von unterirdischen Anlagen,
- die Errichtung und der Betrieb von oberirdischen Anlagen innerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes.)
- die Errichtung und der Betrieb von oberirdischen Anlagen ab einem Inhalt von 1.000 l Heizöl außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten,
- alle wesentlichen Änderungen der Anlage und des Betriebs (z.B. Einbau einer Innenhülle)
- Stilllegung der Anlage
Zuständigkeit
Zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Fristen
Die Anzeige der Heizölanlage muss mindestens 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Anlage (oberirdisch (z.B. im Keller) oder Erdtank, einwandig/doppelwandig, Lagermenge usw.),
- baurechtliche Nachweise über die Verwendbarkeit zur Heizöllagerung (Leistungsbeschreibung für CE-gekennzeichnete Anlagenteile, Bezeichnung der DIN-Norm oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen),
- Nachweis des Rückhaltevolumens (Größe des Auffangraums), soweit nicht doppelwandig,
- Angaben zum beauftragten Fachbetrieb,
- bei gewerblichen Anlagen können weitere Unterlagen / Anforderungen nötig sein (z.B. Abfüllplatz).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Rechtsgrundlage
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
- Erteilung der Bescheinigung über die Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP)
- Instandsetzungsbetrieb Anerkennung beantragen
- Pflanzenschutzmittel Anwendung anzeigen
- Trinkwasseruntersuchung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-1022
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb22@bernkastel-wittlich.de
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