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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Sie benötigen einen neuen Fahrzeugbrief? Dazu müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.  


Beschreibung

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Sie die Ausstellung der neuen ZB II beantragt haben.



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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt