Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Landschaftsschutz

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.  


Beschreibung


Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.



Zuständigkeit

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die oberen Naturschutzbehörden (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen beziehungsweise bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd



Rechtsgrundlage

Landesnaturschutzgesetz




Weitere Informationen

Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Landschaftsinformationssystem (LANIS)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Herr Andreas Esch Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2420
Fax: 06571 14-42420
E-Mail: Andreas.Esch@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N1
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Romina Jakobs Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2480
Fax: 06571 14-42480
E-Mail: Romina.Jakobs@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 1
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt