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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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08:00 - 12:00 Uhr
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Mitarbeiter

Seniorenvertretung

Viele Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz haben kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet, die sich um die gesellschaftlichen und politischen Belange der älteren Mitmenschen kümmern.  


Beschreibung

Viele Gemeinden, Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen/ Seniorenbeiräte eingerichtet. Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.

Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:

  • Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die regionalen Unterstützungsmöglichkeiten und Dienstleistungen im persönlichen Lebensbereich.
  • Sie entwickelt oder begleitet Angebote, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen.  Sie unterstützt mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
  • Seniorenvertretungen nehmen sich der Themen der älteren Generationen an und informieren in der Öffentlichkeit über Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitgestaltung anzuregen.
  • Die Seniorenvertretung soll Mitglied in allen kommunalen Gremien sein, die sich den Anliegen älterer Menschen widmen. Sie sucht die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die für die Gestaltung des Lebensumfeldes der älteren Bevölkerung wichtig sind.
  • Sie arbeitet mit Rat und Verwaltung partnerschaftlich zusammen und hat Antragsrecht und Rederecht zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde in den Belangen der älteren Generation.

Die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V. ist der Zusammenschluss der kommunalen Seniorenvertretungen/Seniorenbeiräte in Rheinland-Pfalz.

Kurztext

Die Seniorenvertretungen der Gemeinden, Städte oder Kreise setzen sich für die Belange der älteren Generationen vor Ort ein.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Seniorenvertretung/den Seniorenbeirat  in Ihrer Gemeinde oder Stadt.



Rechtsgrundlage

§ 56 a Gemeindeordnung (GemO)

§ 49 b Landkreisordnung (LKO)




Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.

Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.




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Ansprechpartner

Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.
Hildegard von Bingenstraße 23
55128 Mainz

Tel.: +49 6131 9729838
Fax: +49 6131 6279108
E-Mail: info@lsvrp.com
Web: www.landesseniorenvertretung-rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
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