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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung beantragen

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten?  


Beschreibung

Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihre ausländische Qualifikation  einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Behörde muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?  
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

Kurztext

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob Ihre ausländische Qualifikation  einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Behörde muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?  
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?


Zuständigkeit

Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch:

Tel.: +49 30 1815-1111

Erreichbarkeit:

Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di: 09:00 - 15:00 Uhr
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“

Zuständige Stelle

Mit dem „Anerkennungs-Finder“ finden Sie mit wenigen Klicks auch die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Qualifikation zuständig ist.

Anerkennungs-Finder



Fristen

Für die Antragstellung gibt es 2 grundsätzliche Voraussetzungen:

  • Sie habeneine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
  • Sie wollen in Deutschland arbeiten.

In manchen Fällen gibt es noch zusätzliche Voraussetzungen. Genaue Informationen finden Sie im Anerkennungs-Finder.



Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter „Gesetzliche Grundlagen“.




Weitere Informationen

Information zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Anerkennungsfinder auf der Internetseite "Anerkennung in Deutschland"


Web: www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt