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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen

Sie besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe? Dann dürfen Sie Einsicht in das Waffenregister bei der zuständigen Behörde erhalten.  


Beschreibung

Über Ihre im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten dürfen Sie Auskunft verlangen.

Das Nationale Waffenregister wurde am 1. Januar 2013 in Deutschland in Betrieb genommen. In diesem Register werden die Daten gespeichert, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.

Wenn Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, dürfen Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Namen, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Angaben zu Erlaubnissen und Waffen (Erlaubnistyp, Hersteller, Modell, Waffenkategorie, Kaliberbezeichnung etc.).

Kurztext

Über Ihre im Nationalen Waffenregister gespeicherten Daten dürfen Sie Auskunft verlangen.



Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt



Fristen

Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen Sie schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars. Erforderlich sind dazu folgende Angaben:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Anschrift und
  • Tag, Ort und Staat der Geburt.

Darüber hinaus müssen Sie Ihre Identität nachweisen, und zwar

  • durch Vorlage der beglaubigten Unterschrift auf dem Antragsformular oder
  • durch Vorlage der beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises oder
  • durch persönliche Vorstellung mit gültigem Personalausweis.

Die Registerbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, setzt sie sich mit der zuständigen Waffenbehörde ins Benehmen. Wenn die Waffenbehörde keine Einwände einlegt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

ca. 2-3 Kalenderwochen



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Unterschrift auf dem Antragsformular oder
  • beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises oder
  • (bei persönlicher Vorstellung:) gültiger Personalausweis



Rechtsgrundlage

Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

§ 30 Waffenregistergesetz (WaffRG)




Weitere Informationen

An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Aus­kunft an den Be­trof­fe­nen über im Na­tio­na­len Waf­fen­re­gis­ter ge­spei­cher­te Da­ten

Was sollte ich noch wissen?

Nationales Waffenregister




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt


Tel.: 0228 93580
Fax: 0228 93582823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de
Web: www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
 


Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung


E-Mail: fb20@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 


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Quelle der Inhalte:
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