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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt

Jeder, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht oder diese transportiert, hat das Austreten dieser Stoffe in nicht nur unerheblicher Menge der zuständigen Stelle zu melden, wenn diese Stoffe in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen oder gelangen können.  


Beschreibung

Wassergefährdende Eigenschaften haben z.B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte. Ob eine Menge erheblich ist, oder nicht, hängt von den Stoffeigenschaften und der Umgebung (z.B. Wasserschutzgebiet) ab. Wenn Sie unsicher sind, berät Sie die zuständige Stelle.

Kurztext

Ein Austreten wassergefährdender Stoffe muss der zuständigen Stelle unverzüglich gemeldet werden.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie an die untere Wasserbehörde der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich. In Städten nimmt auch die Feuerwehr (112) die Meldung entgegen.



Fristen

Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über

  • den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
  • die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
  • die Art der befürchteten oder eingetretenen Boden- oder Gewässerverunreinigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.



erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.




Rechtsgrundlage

§ 65 Landeswassergesetz (LWG)

§ 24 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)




Weitere Informationen

Die untere Wasserbehörde kann Sofort- und Folgemaßnahmen zur Beseitigung der Gewässerverunreinigung anordnen.




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Ulrike Klein-Merten Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2416
Fax: 06571 14-42416
E-Mail: Ulrike.Klein-Merten@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)

Frau Tamara Schmitt Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
E-Mail: Tamara.Schmitt@Bernkastel-Wittlich.de
 


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Quelle der Inhalte:
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