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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Mitarbeiter

Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.  


Beschreibung

Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

  • diagnostischen Maßnahmen,
  • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
  • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
  • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
  • der Verordnung von Arzneimitteln.

Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

Kurztext

Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

  • diagnostischen Maßnahmen
  • konservierender, chirurgischer, kiefernorthopädischer Behandlung
  • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
  • Zahnersatz (Festzuschuss)
  • sonstige Behandlungsmaßnahmen
  • und der Verordnung von Arzneimitteln.


Fristen

Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.



Kosten

  • Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.
  • Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.
    • Anspruch haben
      • Menschen mit geringem Einkommen
      • Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
      • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge.



erforderliche Unterlagen

  • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
  • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.



Rechtsgrundlage

§ 28 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)


Web: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt