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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Mitarbeiter

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.  


Beschreibung

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.

Kurztext

  • Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Wiederaufnahme der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft beendet das dauernde Getrenntleben
  • familiengerechte Steuerklasse (III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor) wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist
  • Zuständig: Finanzamt


Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über das Internet, den Behördenwegweiser (Finanzamtssuche), s. weiterführende Informationen



Fristen

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Keine




Rechtsgrundlage

§ 39e Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html

Rechtsbehelf

Keine




Weitere Informationen

Die Erklärung der Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft richten Sie bitte unverzüglich auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck an das zuständige Finanzamt.




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Ansprechpartner

Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt