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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende
Als Studentin oder Student können Sie Ausbildungsförderung für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung erhalten.
Beschreibung
Zuständigkeit
Ihren Antrag auf BAföG müssen Sie bei dem für die jeweilige Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. In Rheinland-Pfalz sind die Ämter an den jeweiligen Hochschulen direkt eingerichtet. In den anderen Bundesländern befinden sich die BAföG-Ämtern bei dem für die jeweilige Hochschule zuständigen Studierendenwerk.
Fristen
- Deutscher Staatsbürger
- Ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- Maximal 29 Jahre alt bei Aufnahme des Bachelor- oder Staatsexamensstudienganges, maximal 34 Jahre alt bei Aufnahme des Master-Studienganges, Ausnahmen zugelassen
- Bisher wurde noch keine dreijährige Ausbildung, die nach dem BAföG förderungsfähig ist, abgeschlossen (Ausnahme: Bachelorstudium vor Aufnahme des Masterstudiums)
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
Welche Fristen muss ich beachten?
Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Den als Darlehn gewährten Anteil des Bafögs müssen Sie jedoch nach dem Studium zurückzahlen.
erforderliche Unterlagen
- Förmlicher Antrag
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise der Eltern und gegebenenfalls des Ehegatten oder Lebenspartners
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- gegebenenfalls Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag vom vorletzten Kalenderjahr
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Nummer 5 und 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 13 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)
Informationen zum BAföG auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
verwandte Vorgänge
- Altenpflegeausbildung durch Ausgleichsverfahren fördern
- Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber
- Bildungspaket für bedürftige Kinder
- Schülerbeförderung durchführen
- Teilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - BAföG-Stelle
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb30@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - BAföG-Stelle)
Tel.: 06571-14 2278
Fax: 06571-14 42278
E-Mail: Michael.Ruppenthal@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 212
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - BAföG-Stelle)
Tel.: 06571 14-2290
Fax: 06571 14-42290
E-Mail: Silvia.Schiefer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 212
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