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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten
Um Berufskraftfahrer zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstätte absolvieren.
Beschreibung
Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:
die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
- Sonstige Ausbildungsstätten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier und die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Webseite - Einheitlicher Ansprechpartner Rheinland-Pfalz
Fristen
Keine.
Kosten
Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anerkennung von Ausbildungsstätten
Rahmengebühr in Höhe von 51,10 bis 511 Euro Gebühren-Nr. 345
erforderliche Unterlagen
Fahrschulen haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung zu wenden.
Rechtsgrundlage
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
§ 6 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
§ 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
§ 9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Weitere Informationen
Anträge im Merkblatt für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz.
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz/Qualifikation-zum-Berufskraftfahrer/
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen auf folgenden Internetseiten verfügbar:
Ministeriums des Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier
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Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier
Dasbachstr. 15c
54292 Trier
Tel.: +49 651 9796-0
Fax: +49 651 9796-1480
E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de
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