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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Abfallrechtliches Nachweisverfahren

Sie erzeugen, sammeln, entsorgen oder befördern gewerblich gefährliche Abfälle? Dann unterliegen Sie den abfallrechtlichen Nachweisverfahren.  


Beschreibung

Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.

Die elektronische Nachweis- und Registerführung ist für alle Betroffenen verbindlich. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle ganz oder teilweise eine Befreiung davon aussprechen.

Kurztext

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Dieses muss von Erzeugern, Sammler und Beförderer sowie Entsorger gefährlicher Abfälle durchgeführt werden.



Zuständigkeit

Zentraler Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz für alle Fragen rund um das Nachweisverfahren ist die Sonderabfallmanagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

Sonderabfallmanagement-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH



Fristen

Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.



erforderliche Unterlagen

Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.




Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Nachweisverordnung (NachwV)




Weitere Informationen

Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:

Bundesministerium für Umwelt

Nachweisverordnung (NachwV)

Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall)

Sonderabfallmanagement-Gesellschaft




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz

Tel.: +49 6131 98298-0
Fax: +49 6131 98298-22
E-Mail: info@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
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