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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Technisches Hilfswerk Freistellung

Als THW-Helfer/-innen werden Sie bei Einsätzen von Ihrer Arbeit freigestellt.  


Beschreibung

Eine zeitliche Begrenzung für einen Einsatz gibt es nicht, gegebenenfalls erfolgt eine Freistellung für die gesamte Dauer eines Einsatzes.

Sie sollten jedoch so früh wie möglich Ihren Arbeitgeber über einen möglichen Einsatz informieren.

Kurztext

Eine zeitliche Begrenzung für einen Einsatz gibt es nicht, gegebenenfalls erfolgt eine Freistellung für die gesamte Dauer eines Einsatzes.

Sie sollten jedoch so früh wie möglich Ihren Arbeitgeber über einen möglichen Einsatz informieren.



Zuständigkeit

Technisches Hilfswerk (THW)



Fristen

Verdienstausfall - Lohn-/Gehaltsempfänger

Nach dem THW-Gesetz müssen Arbeitgeber den THW-Einsatzkräften ihr Einkommen fortzahlen. Private Arbeitgeber erhalten diese fortgewährten Leistungen vom THW erstattet.

Merkblätter und Vordrucke sind über die THW-Geschäftsstellen zu beziehen.

Verdienstausfall - Selbstständige

Helferinnen und Helfer, die beruflich selbständig sind, erhalten bei der Teilnahme an Einsätzen eine Verdienstausfall-Erstattung.

Wenn die Höhe des mit der selbständigen Berufstätigkeit erzielten Einkommens nicht nachgewiesen wird, beträgt die Erstattung 17,- Euro/Stunde, max. 170,- Euro/Tag. Wird ein höherer Verdienstausfall beansprucht, muss ein entsprechendes Einkommen z.B. durch Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.



Rechtsgrundlage

§ 3 THW-Helferrechtsgesetz (THW-Gesetz)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Technissches Hilfswerk Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Heinrich-von-Brentano-Straße 1
55130 Mainz

Tel.: 06131 92970
Web: www.lv-herpsl.thw.de/THW-LV-HERPSL/DE/Startseite/startseite_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt