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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Abstammungsurkunde
Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.
Beschreibung
Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.
verwandte Vorgänge
- Geburt auf Seeschiffen beurkunden
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
- Sorgeerklärung beurkunden
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
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