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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Ersatzurkunde einer Approbation beantragen

Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde können Sie die Ausfertigung einer Ersatzurkunde beantragen. Näheres erfahren Sie hier.  


Beschreibung

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Kurztext

  • Bei Verlust oder Zerstörung einer Approbationsurkunde, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgefertigt werden
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem Landesrecht


Fristen

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.



Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.




erforderliche Unterlagen

Die mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen gibt die jeweils zuständige Landesbehörde vor.




Rechtsgrundlage

Richtet sich nach Landesrecht.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt