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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen - Anerkennung
Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte/r Heilpädagogin oder Heilpädagoge“, der in Rheinland-Pfalz an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik, vergeben wird.
Beschreibung
Ist keine umfängliche Gleichwertigkeit gegeben, also bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede wird über Ausgleichsmaßnahmen entschieden, d. h. Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung nach Wahl der Antragsteller/innen. Außerdem wird geprüft, ob hinreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Berufsausübung vorliegen (mindestens Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens).Â
Zuständigkeit
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Außenstelle Schulaufsicht -
56005Â Koblenz
Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn die Antragsteller/ innen den Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten.
Fristen
- Vorlage des Antrags mit Unterlagen,
- Eingangsbestätigung und Prüfung auf Vollständigkeit, gegebenenfalls Nachforderung weiterer Unterlagen, binnen eines Monats,
- Vervollständigung der Antragsunterlagen,
- Entscheidung binnen dreier Monate nach vollständigem Eingang der vollständigen Unterlagen,
- Ist die Einhaltung der Frist nicht möglich, Fristverlängerung mit Begründung,
- Entscheidung über die Gleichwertigkeit, gegebenenfalls Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen, Feststellung hinreichender deutscher Sprachkenntnisse, Kostenfestsetzung,
- statistische Erfassung.
- Die Berufsausbildung muss im Herkunftsstaat vollständig abgeschlossen sein (Endprodukt).
- Sie muss zur selbständigen und eigenverantwortlichen Behandlung, Förderung und Therapie von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aller Altersgruppen außerhalb der Schule befähigen.
- Die Ausbildung beziehungsweise der berufsbezogene Teil der Ausbildung sollte im Herkunftsstaat in etwa dem Bildungsweg in Rheinland-Pfalz vergleichbar sein (drei Jahre Ausbildung zum/zur Erzieher/in oder Heilerziehungspfelger/in, ein Jahr Berufserfahrung, 1 ½ Jahre Fortbildung zum/zur Heilpädagoge/-in).
- Das Niveau der Ausbildung muss mindestens einem Zeugnis im Sinne des Artikels 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG entsprechen.
Keine.
Eine generelle Aussage ist nicht möglich, da die Wartezeiten auf Grund der Arbeitsbelastung nicht immer gleich sind. Außerdem sind mitunter Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich, die das Verfahren erheblich verlängern können. Â
Kosten
Auflagenfreie Anerkennung: 80,-- Euro,
Zulassung zu Ausgleichsmaßnahmen: 50,-- Euro
erforderliche Unterlagen
- Formlose Erklärung zum Zweck des Antrags (Die Anerkennung als Heilpädagoge/-in muss ausdrücklich beantragt werden.),
- formlose Erklärung über alle bisherigen Anträge auf berufliche Anerkennung in Deutschland,
- Abschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht, sofern vorhanden, vorzugsweise mit Diplom-Supplement,
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Tätigkeiten,
- Zeugnisse über deutsche Sprachprüfungen,
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Aufenthaltstitel,
- gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung (z.B. durch eine Heiratsurkunde),
- gegebenenfalls Vertriebenenausweis oder Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz,
- bei Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz außerdem einen Nachweis, dass die Berufsausübung in Rheinland-Pfalz beabsichtigt ist (z.B. durch einen Schriftverkehr mit einem potentiellen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.
Alle kopierten Unterlagen müssen amtlich beglaubigt sein. Fremdsprachige Dokumente müssen in der Originalsprache und als Übersetzung von einem öffentlich bestellten oder gerichtlich beeidigten Dolmetscher vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz
Widerspruch binnen eines Monats bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht Koblenz.
Weitere Informationen
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Das Antragsformular auf der Homepage der ADD kann freiwillig genutzt werden.
Antragsformular auf der Homepage der ADD
Wenn eine Anerkennung als Heilpädagoge/-in nicht möglich ist:
Bewerbungen bei Kindertagesstätten sind dennoch möglich. Der Träger der Einrichtung (nicht die Antragsteller/innen!) kann hierfür nach den Bestimmungen der „Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten“ eine Ausnahmegenehmigung bei der Kindertagesstätten-aufsicht (im Landesjugendamt) beantragen.
Bei Ganztagsschulen sind Bewerbungen unmittelbar an die Ganztagsschulen zu richten. Eine aktuelle Liste befindet sich auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter „www.add.rlp.de“ und ist auf folgendem Pfad zu finden: „Schulen“, „Ganztagsschulen“, sodann auf der rechten Seite „Liste aller Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz“.
Im Bedarfsfall in Form von Gutachten für die ADD:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (nicht Ansprechpartner für die Antragsteller/innen).
verwandte Vorgänge
- Beamte ausländische Berufsqualifikation der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik anerkennen
- Ergotherapeut/in aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Medizinisch-technisch/e LaboratoriumsassistentIn aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- NotfallsanitäterIn aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Prüfsachverständige für Brandschutz anerkennen
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Koblenz (Schadenregulierungsstelle und Schulen und Kultur)
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
Tel.: +49 261 4932-0
E-Mail: Poststelle@add.rlp.de
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