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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Bundesfreiwilligendienst absolvieren

Sie möchten sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren? Dann können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.  


Beschreibung

Kurztext

  • Bundesfreiwilligendienst Vereinbarung
  • Einsatzbereiche:
    • sozialer, kultureller, ökologischer oder anderer ge-meinwohlorientierter Bereich
  • Dauer:
    • Regeldauer: 12 Monate
    • Mindestdauer: 6 Monate
    • Maximaldauer: 18 Monate
    • Im Ausnahmefall 24 Monate (bei besonderem pä-dagogischem Konzept)
  • Ableistung erst nach Abschluss der Vollzeitschulpflicht möglich (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren)
  • Keine Altersgrenze nach oben
  • Ab 27. Lebensjahr auch Ableistung in Teilzeit möglich; mehr als 20 Stunden pro Woche
  • Taschengeld bis maximal EUR 390,00 (Stand 2018)
  • Sozialversicherung und Unfallversicherung werden von Einsatzstelle bezahlt
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
  • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und der Freiwillige schließen vor Beginn des Bun-desfreiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab; der konkrete Vertragsinhalt wird mit Einsatzstelle abge-sprochen
  • zuständig: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)


Zuständigkeit

Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes



Fristen

Wenn Sie einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) antreten möchten, müssen Sie sich zuerst eine Einsatzstelle suchen:

  • Einsatzstellen finden Sie über die Einsatzstellenbörse des Bundesfreiwilligendienstes. Sie können aber auch in Einrichtungen und Projekten direkt nachfragen. Wichtig ist nur, dass die Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich dafür anerkennen lassen.
  • Mit der Einsatzstelle vereinbaren Sie den konkreten Vertragsinhalt Ihres BFD und füllen die Vereinbarung zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes aus. Die Vereinbarung wird, mit den Unterschriften der Beteiligten, von der Dienststelle weitergeleitet.
  • Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit der Vereinbarung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Vollzeitschulpflicht absolviert haben.
  • Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
  • Für einige Dienste ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Einsatzstelle nach

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewer-bungen und Dienstantritte festgelegt haben.

Bearbeitungsdauer

Durchschnittlich 6 Wochen, maximal 3 Monate



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung



Rechtsgrundlage

§ 8 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)




Weitere Informationen

Formulare: Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Von-Gablenz-Straße 2-9
50679 Köln

Tel.: +49 221 3673-0
Fax: +49 221 3673-4661
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt