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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Besamungsstation Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz beantragen
Sie können zur Betreibung einer Besamungsstationen oder Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheiten eine Erlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen. Sie möchten auf dem Gebiet der Tierzucht eine Besamungsstation betreiben? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Beschreibung
Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
- bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten bedürfen der tierzuchtrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb. Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie auf den sachlichen Tätigkeitsbereich.
Kurztext
- Erlaubniserteilung zum Zweck der Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder Eizellen und Embryonen landwirtschaftlicher Nutztiere.
- Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten bedürfen der Erlaubnis von der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Behörde.
- Die Erlaubnis ist auf Deutschland begrenzt und wird grundsätzlich für 10 Jahre erteilt, sie kann neu erteilt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum.
Zuständige Stelle
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz - Gruppe Tierzucht und Qualitätsprüfung
Fristen
Die Betreibererlaubnis ist bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Es ist schriftlich ein formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf Betriebserlaubnis zu stellen
- Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Entscheidung zur Erlaubniserteilung
- Die Erlaubnis erfolgt gegebenenfalls unter Auflagen.
Voraussetzungen
- Der Sitz ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
- Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
- Sie können gewährleisten, dass ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
- die männlichen Zuchttiere vorhanden sind
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung beziehungsweise vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.
Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Die Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Kann aber im Anschluss neu erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen
Kosten
Erteilung der Erlaubnis
- für Rinder, Schweine und Pferde 500,00 bis 1.600,00 EURO
- für Schafe und Ziegen 100,00 bis 300,00 EURO
erforderliche Unterlagen
- den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
- die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
- die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis muss enthalten:
- den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers,
- die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen und
- die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.
Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.
Weitere Informationen
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung nötig: nein
- Persönliches Erscheinen bei Vor-Ort-Kontrolle nötig: ja
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Liste anerkannter Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
verwandte Vorgänge
- Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Hausschlachtung anmelden
- Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Zuchtorganisation Anerkennung beantragen
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)
Rüdesheimer Straße 60-68
55545 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 820-0
Fax: +49 671 820-600
E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de
Web: www.dlr-rnh.rlp.de/DLR-RNH/Aktuelles/Ueberblick
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