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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Blindenführhund
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
Beschreibung
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Kurztext
- speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen
- Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
- Auskunft, Beratung und Antragstellung bei Krankenkasse
Fristen
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
Bearbeitungsdauer
Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
Kosten
Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
Rechtsgrundlage
Anlage 11 zu § 25 Abs. 1 und 4 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
§ 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
verwandte Vorgänge
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
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- Reise- und Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einreichen
- Zinsloses Darlehen zur Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
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