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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Infektionsschutz melden

Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.  


Beschreibung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Namentlich benannte Erreger:

Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.

Kurztext

Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

Hierzu bitte die Meldebögen der Gesundheitsämter oder des Robert-Koch-Instituts ausfüllen.



Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.



erforderliche Unterlagen

Meldebögen der Länder:

Meldebögen des RKI




Rechtsgrundlage

§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)




Weitere Informationen

Meldebögen der Länder:

Meldebögen des RKI




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit


Tel.: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Herr Jörg Fewinger Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2457
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 101
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Frau Renate Lichter Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2454
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 103
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Frau Marion Thies Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2359
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 102
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit)

Herr Frank Thomas Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2449
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E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
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