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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte
Bei Pflegebedürftigkeit in Folge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegegeld, stellt eine Pflegekraft, gewährt Heimpflege und erbringt zusätzliche Leistungen.
Beschreibung
Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichem Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, das nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.
Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.
Kurztext
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sind:
- Pflegegeld
- Stellung einer Pflegekraft (Hauspflege)
- Heimpflege
Fristen
Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Voraussetzungen
- Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
- Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlage
§ 44 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
verwandte Vorgänge
- Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte gewähren
- Medizinische Vorsorgeleistungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
- Nachtpflege für gesetzlich Krankenversicherte
- Palliativversorgung (spezialisiert ambulant) für Krankenversicherte finanzieren
- Zinsloses Darlehen zur Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
Ansprechpartner
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Web: www.ukrlp.de/sicherheit-gesundheitsschutz/ihre-ansprechpersonen
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