Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Kurztext
- Anlage zur Betankung von Kraftfahrzeugen (Tankstelle) Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
- Tankstellen sind vor der Inbetriebnahme vom Betreiber bei der zuständigen Behörde anzuzeigen
- zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
Zuständigkeit
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Zuständige Stelle
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Fristen
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllte Anzeige
Rechtsgrundlage
§ 1 Absatz 3 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)
§ 7 Absatz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
§ 8 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Weitere Informationen
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
verwandte Vorgänge
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“
- Hufbeschlagschmied/in: Anerkennung
- Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte anzeigen
- Landschaftsmodelle
- Trinkwasseruntersuchung
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
Landesportal RLP-Direkt