Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verkürzen
Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen können Sie im Einzelfall eine Verkürzung der Prüffrist beantragen.
Beschreibung
Die Verkürzung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für nachstehende Anlagen beantragen:
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Druckanlagen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- Dampfkesselanlagen
Kurztext
- Verkürzung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung
- Überwachungsbedürftige Anlage unterliegen festgelegten Prüffristen
- Die zuständige Behörde kann Prüffristen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen im Einzelfall verkürzen
- Zuständig: Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde
- in Rheinland-Pfalz:
- Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
- Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd).
Fristen
Sie können die Verkürzung der Prüffrist schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
- Sie erhalten einen Bescheid zur Prüffristverkürzung oder eine Ablehnung der Prüffristverkürzung.
Voraussetzungen
Sie stellen eine gleichwertige Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen her.
Welche Fristen muss ich beachten?
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverkürzung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Anlage, zum Einsatzort und zu Einsatzzeiten (Auslegung, Art der Fertigung, Qualität, betriebsbedingte Einflüsse)
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die Anlage
- Prüfbescheinigungen über zuletzt durchgeführte Prüfungen
- Angaben zu den Maßnahmen, die die Sicherheit gewährleisten sollen
- gutachterliche Stellungnahme zur Gleichwertigkeit der Maßnahmen
- Angaben zur Wartung durch einen Fachmonteur beziehungsweise eine Fachfirma
Rechtsgrundlage
§ 19 (6) BetrSichV
§ 19 (6) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)
Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
- In Rheinland-Pfalz kann Widerspruch auch in elektronischer Form eingereicht werden.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
verwandte Vorgänge
- Baudenkmalpflege
- Begasung anzeigen
- Denkmalpflege
- Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
- Inbetriebnahme einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Landesportal RLP-Direkt