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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Änderungen in der Weinbaukartei melden

Als Rebflächenbewirtschafter müssen Sie bis zum 31. Mai jeden Jahres alle Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten online melden.  


Beschreibung

Jeder Rebflächenbewirtschafter ist verpflichtet, zum 31. Mai jeden Jahres eine Änderung in seiner von ihm bewirtschafteten Rebfläche zu melden. Rodungen, Pflanzungen und der Abgang und Zugang von Rebflächen in den vergangenen 12 Monaten sind zu melden.



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer.



Fristen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Meldung muss bis 31. Mai jeden Jahres erfolgen.



Kosten

Informationen über mögliche Gebühren sind Berechtigten (Winzern) voebehalten.




erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen nötig. Alle Daten werden online erfragt.




Rechtsgrundlage

Jeweils in ihrer derzeit gültigen Fassung:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017

Weingesetz (WeinG)

§ 29 Abs. 3 der Wein-Überwachungsverordnung (WeinV)

Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
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