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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Mittwoch
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Donnerstag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Drehbücher für den Deutschen Drehbuchpreis vorschlagen

Reichen Sie Ihr für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch ein  


Beschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Drehbuchpreis. Für den Deutschen Drehbuchpreis nominiert die Jury Deutscher Drehbuchpreis jährlich bis zu 3 Drehbücher.

Von der Jury Deutscher Drehbuchpreis nominierte Drehbücher bekommen eine Prämie von EUR 5.000.
Das beste Drehbuch wird

  • mit dem Deutschen Drehbuchpreis in Gold und
  • einer Prämie in Höhe von EUR 10.000 ausgezeichnet.

Die Prämie bekommt der Autor / die Autorin des Drehbuchs.

Ihr von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagenes Drehbuch reichen Sie schriftlich und per E-Mail beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten:

Ausgezeichnete Autoren / Autorinnen können auf Antrag zusätzlich bis zu EUR 20.000 für die Fortentwicklung des ausgezeichneten Drehbuchs bekommen.

Kurztext

  • Bewerbung Deutscher Drehbuchpreis Auswahl
  • der Deutsche Drehbuchpreis würdigt herausragende Leistungen beim Schreiben von Drehbüchern
  • es werden jährlich bis zu 3 unverfilmte Drehbücher für programmfüllende Kino-Spielfilme nominiert
  • Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
    • Filmfördereinrichtungen der Länder
    • Filmförderungsanstalt (FFA)
    • Kuratorium junger deutscher Film
    • Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
    • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD)
    • Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB)
    • Verband für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
    • Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)
  • Höhe der Prämie:
    • für Nominierung: EUR 5.000
    • für Auszeichnung: EUR 10.000
  • die Prämie bekommt der Autor / die Autorin des Drehbuchs
  • Auskunft: Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Beantragung über: Einreichen des Vorschlags schriftlich und per E-Mail beim Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • zuständig: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).



Fristen

Sie müssen Ihr Drehbuch für den Deutschen Drehbuchpreis schriftlich und per E-Mail bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.

  • Das Fachreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfragt Vorschläge zum Deutschen Drehbuchpreis bei den hierfür berechtigten Institutionen
  • Sie erhalten auf Grundlage der eingereichten Vorschläge ein Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, um sich am Verfahren zu beteiligen
  • Stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie die schriftlichen Unterlagen in einfacher Ausfertigung per Post (nicht mit fester Ring-oder Leimbindung) an das Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
  • Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als separate PDF-Dokumente per E-Mail an die BKM (drehbuch@bkm.bund.de).
  • Die Jury des Deutschen Drehbuchpreises berät über die eingereichten Buchvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jury.
  • Die Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt über eine Pressemitteilung sowie postalisch.
  • Danach erhalten Sie eine postalische Einladung zur Preisverleihung.
  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet den/die Preisträger/in bei einer Preisverleihung im Februar.
  • Während der Preisverleihung bekommt der/die Autor/in des Drehbuchs die Auszeichnung überreicht

Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • Filmfördereinrichtungen der Länder
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
  • Kuratorium junger deutscher Film
  • Drama Department der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
  • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD)
  • Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB)
  • Verband für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA)
  • Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA)

Weitere Voraussetzungen:

  • das Drehbuch muss in den zwei Kalenderjahren vor der Preisvergabe fertig gestellt worden sein
  • mit der Verfilmung des Drehbuchs darf frühestens im Jahr der Preisverleihung begonnen werden
  • das Drehbuch darf nicht in der Vergangenheit für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen worden sein
  • das Drehbuch muss der Jury gezeigt werden dürfen
  • der Autor/die Autorin muss ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben
  • das Drehbuch muss in deutscher Sprache verfasst sein
  • es können nur Drehbücher für Kinospielfilme eingereicht werden

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Einreichen der Drehbücher bis Anfang Juli eines Jahres
  • Frist wird mit Anschreiben der BKM an Autoren bekanntgegeben

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Vorschlags etwa 7 Monate von der Ausschreibung im Mai bis zur Preisverleihung im Februar


Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

Für die Bewerbung müssen Sie einreichen:

  • Anonymisierte, aktuellste Fassung Ihres Drehbuchs mit Titelblatt in deutscher Sprachfassung (ohne Angaben zur Autorschaft)
  • Anonymisiertes, maximal zweiseitiges Informationsblatt ohne Angaben zur Autorenschaft, bestehend aus
    • einer kurzen Synopsis,
    • einer Übersicht über Ort und Zeit der Handlung sowie
    • einer bündigen Charakterisierung der Protagonisten
  • Separates Dokument mit
    • Namen,
    • Kontaktdaten und
    • Vita der Autorin/des Autors,
    • gegebenenfalls Angaben zur Produktionsfirma
  • ein unterzeichnetes Exemplar des Ihnen durch BKM zugesandten Merkblattes



Rechtsgrundlage

§§ 24 und 25 der Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM (FFR)

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin

Tel.: 0228 9968144355
Fax: 022899 68153521
E-Mail: Poststelle@bkm.bund.de
Web: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien
 


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Quelle der Inhalte:
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